Gibt es eine Ersatzbrillen-Pflicht für Brillenträger*innen?

Ersatzbrillen-Pflicht
Gibt es wirklich eine Ersatzbrillen-Pflicht für Autofahrer? Wir klären auf! | © Deagreez / iStockphoto.com

Wer schon einmal Zeiten ohne die notwendige Sehhilfe überbrücken musste weiß, wie sinnvoll Ersatzbrillen sind.  Schließlich geben Brillen keine Vorwarnung bevor sie verschwinden oder kaputt gehen. Und sogar nicht gereizte Augen brauchen einmal Kontaktlinsen-Auszeiten. Aber gibt es auch eine Ersatzbrillen-Pflicht? Was genau soll das überhaupt sein?

Was ist eine Ersatzbrillen-Pflicht?

In manchen Ländern wie in Österreich, Spanien und der Schweiz müssen Brillen- und Kontaktlinsenträger*innen beim Autofahren immer eine Ersatzbrille dabeihaben. Diese Ersatzbrillen-Pflicht soll dazu beitragen, dass eine Sehschwäche nicht zur Gefahr wird. Wird eine Brille unterwegs beschädigt, können Fahrer*innen einfach die Zweitbrille aufsetzen und wieder am Verkehr teilnehmen. In Deutschland gibt es hingegen keine Zweitbrillen-Pflicht für den Straßenverkehr, sondern nur eine Empfehlung für eine Ersatzbrille.

Die Pflicht zum Tragen einer Sehhilfe

Andererseits sind Autofahrer*innen in Deutschland zum Tragen einer Sehhilfe verpflichtet, wenn die Sehschärfe ohne Brille nicht ausreicht. Das wird auch im Führerschein vermerkt. Geht die Sehhilfe unterwegs verloren oder kaputt, ist eine Weiterfahrt nicht mehr erlaubt. Das gilt natürlich auch für Fahrzeuge wie Motorrad, Roller oder Fahrrad. Wer trotzdem ohne Sehhilfe fährt, gefährdet sich und andere. Zudem drohen Bußgelder und je nach Gefährdung härtere Maßnahmen. Kommt es zu einem Unfall, besteht mindestens eine Mitschuld und auch die Versicherung wird sich weigern, für den Schaden aufzukommen.

Warum Ersatzbrillen auch ohne Pflicht sinnvoll sind

Zweitbrillen-Pflicht hin oder her, sinnvoll ist sie in jedem Fall. Es kann recht lange dauern, bis eine neue Brille fertig ist. Die ganze Zeit ohne Ersatzbrille auszukommen ist nicht nur nervig, sondern kann auch Unfälle verursachen – im Haushalt, zu Fuß im Straßenverkehr – eigentlich überall. 

Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen für unterwegs?

Kontaktlinsenträger*innen können selbstverständlich auf ein zweites Paar als Ersatz setzen. Dennoch sollten gerade sie eine Ersatzbrille in petto haben. Kontaktlinsen können durch die trockene Luft bei längeren Autofahrten oder bei anders verursachten Augenreizungen unangenehm werden. Die Folgen sind tränende oder trockene Augen, welche die Sicht beeinträchtigen. Ein Wechsel zur Ersatzbrille ist dann nicht nur sicher, sondern auch eine willkommene Erleichterung.

Worauf es bei Zweitbrillen ankommt

Ersatzbrillen sollten keinesfalls alte Brillen sein, die aufgrund mangelnder Korrekturleistung ersetzt wurden. Sie sollten über die aktuellen Werte verfügen und gut sitzen. Und natürlich wäre es nicht klug, die Ersatzbrille irgendwo auf ihren Notfall-Einsatz warten zu lassen: Sie bringt modische Abwechslung in den Alltag! Für Brillenträger*innen, die häufig Auto fahren, wäre zudem eine spezielle Autofahrerbrille mit großen, polarisierenden Gläsern und dünner Fassung optimal. Diese ist ohne Weiteres auch für den Alltag geeignet. Optiker*innen beraten dazu gerne – auch ganz ohne Ersatzbrillen-Pflicht. 

Weitere Fakten

Die Sehleistung verändert sich nachweislich im Alter. Bei jungen Menschen ist eine zunehmende Kurzsichtigkeit festzustellen. Trotzdem müssen in Deutschland Kraftfahrer*innen nur zur Führerscheinprüfung einen Sehtest absolvieren. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) legt aber fest: Verkehrsteilnehmer*innen dürfen andere weder schädigen noch gefährden. Zur Führung von Kraftfahrzeugen sind sie nur geeignet, wenn sie die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Hier ist also Eigenverantwortung gefragt. Am besten im TÜV-Rhythmus, alle zwei Jahre zum Sehtest.

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